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UVV Prüfungen

Die UVV-Prüfung macht gewerblich genutzte Fahrzeuge sicher

Die regelmäßige Überprüfung der Fahrzeugtechnik und der Ausstattung steigert die Sicherheit im Straßenverkehr. Dies gilt umso mehr für beruflich genutzte Fahrzeuge, die im Durchschnitt eine höhere Kilometerleistung absolvieren und in vielen Fällen täglich im Einsatz sind. Von Unternehmen eingesetzte Fahrzeuge unterliegen einem höheren Verschleiß und werden oftmals härter beansprucht. Die Betriebssicherheitsverordnung und die Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sehen daher eine jährliche Überprüfung gewerblich genutzter Fahrzeuge durch die UVV-Prüfung vor. Sie besteht aus drei Teilen:

  • Sichtprüfung
  • Funktionsprüfung
  • Wirkungsprüfung

 
Die erfolgreiche Abnahme des Fahrzeugs wird durch das Anbringen des UVV Aufklebers an der B-Säule (trennendes Blech zwischen den Seitenscheiben) bescheinigt. Mängel werden im Prüfbericht dokumentiert. Der Prüfer hält außerdem fest, ob er vom weiteren Einsatz des Fahrzeugs abrät, bis die festgestellten Mängel behoben sind.

Der Fahrzeughalter hat die ihm ausgehändigten Unterlagen – also die Bestätigung – bis zum nächsten Prüftermin aufzubewahren und im Fahrzeug mitzuführen.

 

Aufgabe der Berufsgenossenschaften

Die turnusmäßige UVV-Überprüfung ist für Betriebe mit gewerblich genutzten Fahrzeugen verbindlich und wird von den Berufsgenossenschaften gefordert. Berufsgenossenschaften haben seit dem Jahr 1900 das Mandat zur Erarbeitung und Anpassung von Unfallverhütungsvorschriften. Mit dem Anfang des 20. Jahrhunderts zunehmenden Straßenverkehr kam dem sicheren Zustand gewerblicher Fahrzeuge eine wachsende Bedeutung zu. Dies erkannte auch der Gesetzgeber.

Ablauf der UVV-Prüfung

Für die Dokumentation der UVV-Prüfung verwendet der Sachverständige drei Unterlagen:

  • UVV-Formblatt
  • UVV-Sicherheitscheck
  • UVV-Aufkleber

 
Protokolliert werden die einzelnen Prüfpunkte im Formular UVV-Sicherheitscheck. Der Prüfer kontrolliert zunächst Komponenten wie Windschutzscheibe, Fahrzeugbeleuchtung und Reifenzustand. Für die Inspektion des Fahrzeugs von unten wird das Fahrzeug auf einer Hebebühne angehoben oder über eine Werkstattgrube gefahren. Hier wird unter anderem der Zustand von Bremsen, Radlagern, den Querlenkern sowie den Stoßdämpfern kontrolliert. Im Motorraum registriert der Prüfer, ob Betriebsflüssigkeiten in ausreichendem Volumen aufgefüllt oder überaltert sind. In der Fahrgastzelle werden die Sitze auf festen Halt kontrolliert – Sicherheitsgurte dürfen nicht beschädigt oder in der Funktion beeinträchtigt sein, Kopfstützen müssen intakt und fest arretierbar sein. Ein weiterer Prüfpunkt ist die vollständige Ausstattung des Fahrzeugs. Sind Warndreieck und Sicherheitswarnweste vorhanden? Hat der Verbandskasten das Verfallsdatum bereits überschritten? Bei Sonderfahrzeugen müssen neben dem allgemeinen Fahrzeug-Handbuch auch Bedienungsanleitungen für Anbauten wie Hubarbeitsbühne oder Ladekräne vorhanden sein.

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Kfz-Sachverständigenbüro Hudalla
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