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Weiterbildung für Berufskraftfahrer

 

Alle, die den Beruf des Kraftfahrers ausüben – auch Aushilfsfahrer und selbstfahrende Unternehmer – haben regelmäßig eine 35-stündige Weiterbildung nachzuweisen. Diese wird durch Eintrag der Schlüsselzahl auf dem Führerschein dokumentiert und hat eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren. Fahrer erwerben ihre Weiterbildung bei einer Fahrschule oder staatlich anerkannten Ausbildungsstätte im Inland oder in dem Land in dem sie beschäftigt sind. Die Schulung kann in selbständige Ausbildungseinheiten von jeweils mindestens 7 Stunden erteilt werden.

Kenntnisbereich 1:   Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln

  • Ladungssicherung auf Lkw. Richtig sichern – verantwortlich handeln
  • Transporter und Lkw (bis 7,5 t). Risiken meiden – sicher fahren
  • Fahrsicherheitstraining
  • Fahrsicherheit und Technik (Theorie). Richtig sitzen – sehen – fahren
  • Öko Drive Lkw. Wirtschaftliches Fahren – Kosten senken durch Schadensprävention
  • Eco-Training . Wirtschaftliche Fahrweise mit Nutzfahrzeugen


Kenntnisbereich 2: Anwendung der Vorschriften

  • Pausen mit System. EU-Sozialvorschriften und Digitaler Tachograph
  • Alles was Recht ist. Rechtsvorschriften – Beförderungsdokumente – Begleitpapiere


 
Kenntnisbereich 3:
Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistungen, Logistik

  • Arbeits- und Gesundheitsschutz 1: Sicher arbeiten – leistungsfähig bleiben
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz 2: Bewusst ernähren – in Form bleiben
  • Alles was Recht ist. Rechtsvorschriften – Beförderungsdokumente – Begleitpapiere
  • Der Fahrer als Imageträger. Erfolgreicher Umgang mit Kunden und Behörden
  • Fahrsicherheitstraining
  • Fahrsicherheit und Technik (Theorie). Richtig sitzen – sehen – fahren
  • Öko Drive Lkw. Wirtschaftliches Fahren – Kosten senken durch Schadensprävention
  • Notfallmanagement im Straßenverkehr. Sichern –- bergen – helfen
  • Brandschutz. Brände verhindern – Feuer bekämpfen
  • Eco-Training (Praxis). Wirtschaftliche Fahrweise mit Nutzfahrzeugen

 

Nachweis

 

Wir als staatlich anerkannte Ausbildungsstätten stellen über die Teilnahme an Weiterbildungen Bescheinigungen aus. Erfolgreich abgeschlossene Grundqualifikation und Beschleunigte Grundqualifikation werden durch Befähigungsbescheinigungen der IHK bestätigt. Dieser Nachweis wird bei der für die Erteilung von Fahrerlaubnissen zuständigen Straßenverkehrsbehörde vorgelegt, die dann den harmonisierten Gemeinschaftscode – Schlüsselzahl 95 – und die Gültigkeitsdauer auf dem Führerschein einträgt. Kraftfahrer aus Drittstaaten, die in einem deutschen Transportunternehmen beschäftigt sind, wird der Gemeinschaftscode – die Schlüsselzahl 95 – mit Erläuterung und Gültigkeitsdauer auf der Fahrerbescheinigung nach Artikel 5 Abs. 1 der VO 1072/2009/EG eingetragen.

 

Besitzstand

 

Kraftfahrer, die ihre Fahrerlaubnis der Klasse C1/C1E oder C/CE (auch alte Klassen 3 und 2) vor dem 10. September 2009 erworben haben, fallen unter die „Besitzstandsregelung“ und sind von der Grundqualifikation bzw. Beschleunigten Grundqualifikation befreit. Sie haben jedoch eine erste 35-stündige Weiterbildung spätestens bis zum 10. September 2014 nachzuweisen. Da sowohl die Fahrerlaubnis der Klasse C/CE als auch die Weiterbildung eine Gültigkeitsdauer von 5 Jahren haben, sollten beide Gültigkeitsdauern übereinstimmen. Dies spart Kosten und Zeit. Daher gibt es zur Anpassung eine Übergangsfrist bis spätestens 10. September 2016, d.h. fällt das Ende der Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnis Klasse C1/C1E oder C/CE in den Zeitraum zwischen 10. September 2014 und 10. September 2016 ist in diesem Zeitraum spätestens der Nachweis über die absolvierte Weiterbildung durch Eintrag der Schlüsselzahl 95 auf dem Führerschein zu erbringen.

Kraftfahrer, die vor dem 1. Januar 1999 ihre Fahrerlaubnis der Klasse 2 erworben haben und das 50. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, müssen die Weiterbildung bis spätestens zum 10. September 2014 nachweisen. Vollenden sie ihr 50. Lebensjahr zwischen dem 10. September 2014 und dem 10. September 2016 ist die Weiterbildung spätestens bis zum 50. Geburtstag durch Eintrag der Schlüsselzahl 95 auf dem Führerschein nachzuweisen.

Hier finden Sie uns:

Kfz-Sachverständigenbüro Hudalla
Schaumburger Weg 15
31655 Stadthagen

 

 

Telefon :   05721-8202041
Mobil:       01774013904

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E-Mail:      FrankHudalla@gmx.de

 

Schnelle Hilfe

Im Notfall sind wir jederzeit gerne für Sie da. Rufen Sie uns einfach an:  01774013904

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