Richtiges Verhalten nach einem Unfall
Notieren Sie:
• Name und Anschrift des Unfallgegners (Fahrer) sowie des Fahrzeughalters
• Fahrzeugtyp, -modell und -farbe sowie das amtliche Kennzeichen
• Ort, Datum und Uhrzeit
• Namen und Adressen von Zeugen
Bei größeren Schäden, fehlenden Zeugen oder unklarer Sachlage immer die Polizei einschalten!
Fotografieren Sie:
• Unfallort und -schaden
• Stellung der Fahrzeuge
• Bremsspuren, Flüssigkeitsverluste etc.
Beauftragen Sie einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen um den Schaden zur Beweissicherung zu begutachten.
Kosten für den Kfz-Sachverständigen gehören nach herrschender Rechtsprechung zum Schaden und können daher beim Haftpflichtschaden geltend gemacht werden. Gleiches gilt für die Gebühr eines Rechtsanwaltes und auch für sonstige Kosten wie zum Beispiel den Abschleppwagen, Arztkosten, Schmerzensgeld und Pauschalbeträge für nicht belegbare Ausgaben.
Bedenken Sie:
Es liegt an Ihnen, Ihrem Unfallgegner den entstandenen Schaden zu beziffern. Lassen Sie sich nicht Ihr Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen durch die Versicherung Ihres Unfallgegners
nehmen.
Es geht um die Erstattung des Schadens an Ihrem Fahrzeug und deshalb sollten auch Sie den Sachverständigen auswählen und nicht die Versicherung.