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Auftrag zur Gutachtenerstellung
Kfz-Sachverständigenbüro Hudalla.pdf
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Richtiges Verhalten nach einem Unfall

 
Notieren Sie:
• Name und Anschrift des Unfallgegners (Fahrer) sowie des Fahrzeughalters
• Fahrzeugtyp, -modell und -farbe sowie das amtliche Kennzeichen
• Ort, Datum und Uhrzeit
• Namen und Adressen von Zeugen

Bei größeren Schäden, fehlenden Zeugen oder unklarer Sachlage immer die Polizei einschalten!

Fotografieren Sie:
• Unfallort und -schaden
• Stellung der Fahrzeuge
• Bremsspuren, Flüssigkeitsverluste etc.

Beauftragen Sie einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen um den Schaden zur Beweissicherung zu begutachten.

Kosten für den Kfz-Sachverständigen gehören nach herrschender Rechtsprechung zum Schaden und können daher beim Haftpflichtschaden geltend gemacht werden. Gleiches gilt für die Gebühr eines Rechtsanwaltes und auch für sonstige Kosten wie zum Beispiel den Abschleppwagen, Arztkosten, Schmerzensgeld und Pauschalbeträge für nicht belegbare Ausgaben.

Bedenken Sie:
Es liegt an Ihnen, Ihrem Unfallgegner den entstandenen Schaden zu beziffern. Lassen Sie sich nicht Ihr Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen durch die Versicherung Ihres Unfallgegners nehmen.
Es geht um die Erstattung des Schadens an Ihrem Fahrzeug und deshalb sollten auch Sie den Sachverständigen auswählen und nicht die Versicherung.



Hier finden Sie uns:

Kfz-Sachverständigenbüro Hudalla
Schaumburger Weg 15
31655 Stadthagen

 

 

Telefon :   05721-8202041
Mobil:       01774013904

Fax:          05721-8202043
E-Mail:      FrankHudalla@gmx.de

 

Schnelle Hilfe

Im Notfall sind wir jederzeit gerne für Sie da. Rufen Sie uns einfach an:  01774013904

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