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Grundqualifikation (IHK Prüfung)

Die Grundqualifikation kann ab dem 18. Lebensjahr zur Beförderung von Gütern mit Fahrzeugen der Fahrerlaubnisklasse C1, C1E, C oder CE durch das Ablegen einer Prüfung bei der zuständigen IHK erworben werden. Die Prüfung besteht aus einem 240-minütigen theoretischen und einem 210-minütigen praktischen Teil. Neben einer Fahrprüfung, besteht der praktische Teil auch aus dem Bewältigen kritischer Fahrsituationen und praktischer Aufgaben, wie z.B. Ladung zu sichern.

Zur Vorbereitung auf die Prüfung ist keine Schulung vorgesehen. Zum Bestehen der Prüfung empfehlen wir die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs in unserem Haus.

 

Beschleunigte Grundqualifikation

 

Die Beschleunigte Grundqualifikation kann ab dem 21. Lebensjahr zur Beförderung von Gütern mit Fahrzeugen der Klasse C oder CE bzw. ab dem 18. Lebensjahr mit Fahrzeugen der Klasse C1/C1E erworben werden. Zur Vorbereitung auf die Prüfung ist die Teilnahme an einem 140-stündigen Unterricht - davon 10 Stunden Fahrausbildung unter Aufsicht. Zur Teilnahme an der Schulung ist der Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis nicht erforderlich. Die Beschleunigte Grundqualifikation schließt mit einer 90-minütigen theoretischen Prüfung bei der IHK ab. Während der Schulung werden Kenntnisse aus den drei Bereichen

  • Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln,
  • sozialrechtlicher Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterkraftverkehr sowie Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistungen, Logistik

vermittelt.

Hier finden Sie uns:

Kfz-Sachverständigenbüro Hudalla
Schaumburger Weg 15
31655 Stadthagen

 

 

Telefon :   05721-8202041
Mobil:       01774013904

Fax:          05721-8202043
E-Mail:      FrankHudalla@gmx.de

 

Schnelle Hilfe

Im Notfall sind wir jederzeit gerne für Sie da. Rufen Sie uns einfach an:  01774013904

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