Für die Dokumentation der UVV-Prüfung verwendet der Sachverständige drei Unterlagen:
- UVV-Formblatt
- UVV-Sicherheitscheck
- UVV-Aufkleber
Protokolliert werden die einzelnen Prüfpunkte im Formular UVV-Sicherheitscheck. Der Prüfer kontrolliert zunächst Komponenten wie Windschutzscheibe, Fahrzeugbeleuchtung und Reifenzustand. Für die Inspektion des Fahrzeugs von unten wird das
Fahrzeug auf einer Hebebühne angehoben oder über eine Werkstattgrube gefahren. Hier wird unter anderem der Zustand von Bremsen, Radlagern, den Querlenkern sowie den Stoßdämpfern kontrolliert. Im Motorraum registriert der Prüfer, ob Betriebsflüssigkeiten in ausreichendem Volumen aufgefüllt oder
überaltert sind. In der Fahrgastzelle werden die Sitze auf festen Halt kontrolliert – Sicherheitsgurte dürfen nicht beschädigt oder in der Funktion beeinträchtigt sein, Kopfstützen müssen intakt und
fest arretierbar sein. Ein weiterer Prüfpunkt ist die vollständige Ausstattung des Fahrzeugs. Sind Warndreieck und Sicherheitswarnweste vorhanden? Hat der Verbandskasten das Verfallsdatum bereits
überschritten? Bei Sonderfahrzeugen müssen neben dem allgemeinen Fahrzeug-Handbuch auch Bedienungsanleitungen für Anbauten wie Hubarbeitsbühne oder Ladekräne vorhanden sein.